Das Bürgergeld der FDP – Ein Türöffner auf dem Weg zum Grundeinkommen

Bürgergeld und Grundeinkommen werden häufig synonym verwendet, zumindest handelt es sich dabei zum Teil um verwandte Konzepte. Wie ist das nun mit dem Bürgergeld der FDP? Ist es ein Grundeinkommen? Oder hat es zumindest Vorteile gegenüber dem Status Quo von Hartz IV? Diesen Fragen gehe ich im Folgenden nach und komme zu den Ergebnissen: Nein, es ist kein Grundeinkommen und ja, es hat Vorteile, sie sind aber in dem konkreten Vorschlag gegenüber der jetzigen Situation nur sehr gering. Trotzdem könnte es – wie ich am Ende argumentieren werde – ein Türöffner auf dem Weg zu einem Grundeinkommen sein.
„A basic income is an income unconditionally granted to all on a individual basis, without means test and work requirement.” (Definition des Basic Income Earth Network B.I.E.N.) Beim FDP-Bürgergeld soll aber an einer Bedürftigkeitsprüfung, an dem Konzept der Bedarfsgemeinschaft sowie an der Bereitschaft, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, festgehalten werden. Es ist also eindeutig kein Grundeinkommen und soll es nach dem Bekunden der FDP auch gar nicht sein.
Im Vergleich zu Hartz IV enthält das FDP-Bürgergeld aber einige sinnvolle Grundgedanken. So begründet erstens die FDP ihren Vorschlag unter anderem damit, dass durch das Bürgergeld ein integriertes Steuer-Transfersystem geschaffen werden soll. Ein solches integriertes Steuer-Transfersystem ist in der Tat sehr sinnvoll, um das jetzige System von Steuern und Sozialleistungen durchschaubarer zu machen, Widersprüche zu vermeiden und negative Anreizwirkungen zu vermeiden. Eine der Merkwürdigkeiten des jetzigen Systems ist, dass es Menschen gibt, deren Erwerbseinkommen so hoch ist, dass sie Steuern zahlen, deren Nettoeinkommen aber so gering ist, dass sie anschließend Arbeitslosengeld II beantragen müssen.
Ein zweites Ziel des FDP-Bürgergeldes ist es, ein durchschaubareres System zu erhalten, damit nicht nur die „Geschickten“ eine Grundsicherungsleistung erhalten, sondern auch die Bedürftigen, die Probleme mit den Behörden und Formularen haben. Das Bürgergeld soll also einen Beitrag zur Bekämpfung von verdeckter Armut leisten. Deswegen soll das Finanzamt prüfen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld bestehe. Auch dieses ist vom Grundsatz her eine sinnvolle Idee (siehe Strengmann-Kuhn: Armut trotz Erwerbstätigkeit. Campus 2003, S. 231).
Schließlich soll das Bürgergeld drittens dafür sorgen, dass es bessere Arbeitsanreize gibt als im bisherigen Hartz IV-System. Auch dies ist sinnvoll, und zwar nicht nur aus Anreizgründen, sondern aus Gründen der Leistungsgerechtigkeit, weil dadurch die Erzielung eigenen Einkommens besser belohnt wird.
Alle drei Ziele sind wichtig und richtig. Sie werden aber in dem konkreten Vorschlag nur unzureichend verwirklicht. So ist es auch bei dem FDP-Bürgergeld nach wie vor so, dass das Bürgergeld anderen Regeln unterliegt wie das Steuersystem. Es gäbe also nach wie vor Menschen, die nach dem Steuersystem Steuern zahlen müssten, aber gleichzeitig Anspruch auf Bürgergeld haben. Wäre das Finanzamt für beides zuständig, wäre es etwas einfacher. Transparenter und durchschaubarer wird das System dadurch aber nicht. Deswegen wird auch das zweite Ziel, die Verringerung von verdeckter Armut nur in geringem Maß erreicht. Denn wie das Arbeitslosengeld II soll es das FDP-Bürgergeld erst nach einer Bedürftigkeitsprüfung geben und diese Bedürftigkeitsprüfung kann nur auf Antrag erfolgen, da das Finanzamt nicht alle notwendigen Informationen zur Verfügung hat. Der bürokratische Aufwand ist kaum geringer, er wird nur durch eine andere Behörde durchgeführt. Auch was die Arbeitsanreize angeht, ist das FDP-Bürgergeld nicht wesentlich besser als das jetzige System. So liegt der Grenzsteuersatz auch beim FDP-Bürgergeld von 600 bis 1200 € bei 80%, darüber sogar bei 90%.
Trotz dieser Kritikpunkte halte ich es aber für falsch, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Wie oben bereits geschrieben, ist eine Auszahlung der Grundsicherung durch das Finanzamt sinnvoll. Problematisch wird der Vorschlag der FDP allerdings durch die Beibehaltung der Bedürftigkeitsprüfung sowie der Überprüfung der Arbeitsbereitschaft. Beides ist aber eigentlich für das Finanzamt und die Einkommensteuer systemfremd. Das Finanzamt überprüft lediglich das Einkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts. Weitere Überprüfungen, z.B. der Vermögenssituation oder Unterhaltsverpflichtungen, im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft, sind deswegen eigentlich unrealistisch und würden zu neuer Bürokratie führen. Würde das Bürgergeld hingegen so ausgestaltet, dass der Einkommensteuertarif nach unten verlängert wird, also ein echtes integriertes Steuer-Transfer-System mit einer negativen Einkommensteuer geschaffen, wäre das schon eine Annäherung an ein Grundeinkommen, weil das Bürgergeld ohne Antrag und Bedürftigkeitsprüfung gewährt würde. Es wäre auch fraglich, ob eine Sanktionierung in dem Fall bestehen bleiben würde. Zumindest müsste das Bürgergeld auf jeden Fall gezahlt werden, sobald es überhaupt ein zu versteuerndes Einkommen geben würde – in welcher Höhe auch immer. Es scheint aber problematisch und auf Dauer nicht durchhaltbar, dass jemand mit 0 Euro Einkommen sanktioniert werden dürfte und jemand mit 1 € Einkommen nicht mehr. Damit wäre dann auch die zweite Bedingung erfüllt. Allerdings wäre dies noch kein individuelles Grundeinkommen. Im Vergleich zu Hartz IV hätte ein Ehepaar aber das Doppelte des Bürgergeldes eines Alleinstehenden, Außerdem wäre die Abschaffung des Ehegattensplittings und Einführung einer individuellen Grundsicherung meines Erachtens einfacher, wenn nur ein System geändert werden müsste.
Um nicht missverstanden zu werden: Beim FDP-Bürgergeld handelt es sich eindeutig um workfare und damit – ideologisch betrachtet – um das Gegenteil des bedingungslosen Grundeinkommens. Diese Ideologie muss verurteilt und kritisiert werden, trotzdem gäbe es Verbesserungen gegenüber dem workfare Modell Hartz IV und die Schritte hin zu einem Grundeinkommen würden kleiner.
weets

am 13. November 2009 um 23:19
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am 16. November 2009 um 14:01
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