Kleine Anfrage. Konsequenzen aus einer schweren Störung des Flugbetriebs am Flughafen Frankfurt

Gepostet am Montag, den 13. Mai 2013 um 15:08 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/13337 vom 26. 04. 2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Daniela Wagner, Stephan Kühn, Omid Nouripour, Tabea Rößner, Dr. Anton Hofreiter, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Konsequenzen aus einer schweren Störung des Flugbetriebs am Flughafen Frankfurt

Laut Untersuchungsbericht BFU 5X013-11 der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ereignete sich am 13. Dezember 2011 eine schwere Störung des Flugbetriebs am Flughafen Frankfurt, indem ein auf 25C startender Airbus A320-214 und ein auf 25L landender Airbus A380-800, der ein Fehlanflugverfahren durchführte, sich einander gefährlich annäherten. Für diesen Zwischenfall wurden sowohl unmittelbare als auch systemische Ursachen ermittelt. Infolge des Zwischenfalls wurden von der BFU insgesamt fünf Sicherheitsempfehlungen herausgegeben (34/2012 bis 38/2012).

Zur Kleinen Anfrage [PDF]

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage [PDF]

Kleine Anfrage: Finanzielle Auswirkungen von Vorschlägen zur Reform des Ehegattensplittings und des Familienleistungsausgleichs

Gepostet am Dienstag, den 9. April 2013 um 18:06 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12937 vom 22. 03. 2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Dr. Thomas Gambke, Dr. Gerhard Schick, Sven-Christian Kindler, Birgitt Bender, Katja Dörner, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulrich Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Finanzielle Auswirkungen von Vorschlägen zur Reform des Ehegattensplittings und des Familienleistungsausgleichs

Derzeit wird viel über die Reform des Ehegattensplittings und des Systems der Familienleistungen vor allem des Systems aus Kinderfreibetrag und Kindergeld diskutiert. Viele der in der Wissenschaft zu findenden Vorschläge können mit beträchtlichen positiven oder negativen Aufkommensveränderungen der Einkommensteuer verbunden sein. Gefragt wird hier nach dieser Aufkommensund Haushaltswirkung, nicht nach einer rechtlichen Beurteilung der in der Literatur diskutierten Modelle. Wir fragen die Bundesregierung:

Kleine Anfrage: Nachtrag zur Kleinen Anfrage „Mindestlöhne durchsetzen, Qualität der Kontrollen verbessern“

Gepostet am Montag, den 8. April 2013 um 17:31 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/13009 vom 08.04.2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann, Susanne Kieckbusch, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nachtrag zur Kleinen Anfrage „Mindestlöhne durchsetzen, Qualität der Kontrollen verbessern“

In der am 19. März 2013 vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) beantworteten Kleinen Anfrage „Mindestlöhne durchsetzen, Qualität der Kontrollen verbessern“ (Bundestagsdrucksache 17/12834) wurde mehrfach mitgeteilt, dass zahlreiche Daten erst Ende März 2013 vorliegen. Daher fragen wir diese Daten nun ab.

Kleine Anfrage: Schlussfolgerungen aus der Evaluation der zweiten Programmphase des Bundesprogramms „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“

Gepostet am Freitag, den 22. März 2013 um 17:28 in Parlamentarische Initiativen,Rente mit 67,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12934 vom 22.03.2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schlussfolgerungen aus der Evaluation der zweiten Programmphase des Bundesprogramms „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“

Ältere Langzeitarbeitslose haben in Deutschland überdurchschnittlich schlechte Chancen, wieder Arbeit zu finden. Aus diesem Grunde wurde 2003 ein Programm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von älteren Frauen und Männern zwischen 50 und 64 Jahren aufgelegt. Die „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“ befindet sich nun in der dritten Programmphase, die 2015 ausläuft.

Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) und das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V. (IAW), die mit der Evaluation der zweiten Programmphase des Bundesprograms beauftragt waren, liefern in ihrem am 30. September 2012 veröffentlichten Bericht wichtige Kennzahlen und geben Handlungsempfehlungen. Die Langfassung der Untersuchung, auf die in der vorliegenden Kurzfassung regelmäßig verwiesen wird, ist bis dato noch nicht veröffentlicht worden.

Antrag: Rechte von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sichern und Inklusion weltweit ermöglichen

Gepostet am Mittwoch, den 20. März 2013 um 16:35 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12844 vom 20. 03. 2013

Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Markus Kurth, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Agnes Brugger, Priska Hinz, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Kai Gehring, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Beate Müller-Gemmeke, Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rechte von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sichern und Inklusion weltweit ermöglichen

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Menschen mit Behinderungen kämpfen seit mehreren Jahrzehnten in vielen Ländern gegen Diskriminierung und für gleichberechtigte Teilhabe. Ein Ergebnis dieses Prozesses ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (Behindertenrechtskonvention), das in Deutschland am 26.03.2009 ratifiziert wurde. In der Konvention werden keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen formuliert. Vielmehr konkretisiert die Konvention für die verschiedenen Politikfelder, welche Bedingungen gegeben sein müssen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte wahrnehmen können. Artikel 32 und 11 der Konvention formulieren den Anspruch und Auftrag an die Vertragsstaaten, ihre Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe inklusiv zu gestalten.

Antrag: Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestalten

Gepostet am Mittwoch, den 13. März 2013 um 17:00 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12712 vom 13.03.2013

Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Katrin Göring- Eckardt, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestalten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In Deutschland leben immer mehr Menschen mit Behinderungen. Der demografische Wandel wird diesen Trend noch verstärken, denn mit zunehmendem Alter sind immer mehr Menschen in ihrer Teilhabe beeinträchtigt, erkranken chronisch oder es entsteht Pflegebedarf. Unabhängig vom Alter steigt auch die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen. Diese Personengruppen sind genau wie Menschen, die mit einer Beeinträchtigung auf die Welt kommen oder diese früher im Leben erwerben, häufiger auf Leistungen des Gesundheitssystems angewiesen als andere Menschen. Zudem benötigen sie häufig eine intensivere und spezifische Behandlung und verschiedene Formen der Unterstützung, um Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen zu können. Wer anders als die Mehrheit der Patientinnen und Patienten kommuniziert – zum Beispiel in Gebärdensprache oder Leichter Sprache – oder sich anders als die große Mehrheit der Patientinnen und Patientenverhält, kann oftmals nicht damit rechnen, entsprechend gut versorgt zu werden. Wechselwirkungen zwischen akuten und chronischen Erkrankungen oder in Kombination auftretende Beeinträchtigungen machen eine gute gesundheitliche Versorgung besonders anspruchsvoll.

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