Ist das Grundeinkommen eine Alternative zur Rente mit 67?
In der letzten Zeit höre ich immer wieder die These „Das Grundeinkommen ist die Alternative zur Rente mit 67“. Ich teile diese These nicht – im Gegenteil: zusammen wird ein Schuh draus.
weetsIn der letzten Zeit höre ich immer wieder die These „Das Grundeinkommen ist die Alternative zur Rente mit 67“. Ich teile diese These nicht – im Gegenteil: zusammen wird ein Schuh draus.
Am 1. Januar wird die Regelaltersgrenze um einen Monat erhöht. Dadurch steigt die Rente in den nächsten Jahren stärker als das ohne diese Anhebung der Fall wäre. Für alle, die einen Monat später als ursprünglich geplant in Rente gehen, bedeutet das also eine Rentenerhöhung. Das gilt nicht nur für Erwerbstätige, sondern auch für Arbeitslose und sonstige Nichterwerbstätige, die einen Monat später in Rente gehen. Außerdem profitieren alle Rentnerinnen und Rentner, die bereits in Rente sind. Die Rente mit 67 ist also nicht wie vielfach behauptet eine allgemeine Rentenkürzung, sondern das Gegenteil ist der Fall! Gleichzeitig sind die Beiträge in der Zukunft geringer als ohne Rente mit 67.
Also eine „Win-Win“-Situation für Alle? Leider nicht. Denn für die, die nicht einen Monat später in Rente gehen können, bedeutet die Rente mit 67 tatsächlich eine Rentenkürzung: im nächsten Jahr um 0,3%, im übernächsten Jahr um 0,6% usw. Hier muss – und vor allem hier kann – nachgebessert werden.
Nach dem neuen Rentenversicherungsbericht soll im nächsten Jahr der Rentenbeitrag sinken. Die Prognose ist, dass dies auch in den darauf folgenden Jahren der Fall ist. Später sollen die Beiträge wieder ansteigen. Die Senkung basiert auf dem Automatismus, das der Beitrag gesenkt werden muss, wenn die Rücklage der Rentenversicherung ein bestimmtes Maß (das 1,5-fache einer Monatsausgabe) überschreitet. Es ist also kein Verdienst der Bundesregierung.
Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP hat einen Vorschlag zum Atomausstieg vorgelegt. Die sieben ältesten Kernkraftwerke sowie das AKW Krümmel, die bereits durch das Atommoratorium abgeschaltet sind, sollen dauerhaft abgeschaltet werden. Das ist sehr richtig und hat unsere volle Zustimmung. Nach dem ersten Entwurf sollten die übrigen neun Atomkraftwerke noch bis Ende 2021 bzw. 2022 laufen. Das fällt hinter den Bericht der Ethik-Kommission zurück, die einen schrittweisen Ausstieg in spätestens 10 Jahren, also Frühjahr 2021, – bei entsprechenden Rahmenbedingungen auch früher – vorgeschlagen haben. Dieser erste Vorschlag der Regierungskoalition wurde zurecht von den Grünen einhellig abgelehnt.
Auf Druck der MinisterpräsidentInnen wurde erreicht, dass immerhin drei der neun weiterlaufenden Kernkraftwerke schon früher abgeschaltet werden sollen, nämlich 2015, 2017 und 2019 jeweils eins. Damit wurde – insbesondere dank des Verhandlungsgeschicks von Winfried Kretschmann – ein wichtiger Schritt hin zu der Grünen Position und den Forderungen vieler Umweltverbände getan. Seitdem gibt es eine Diskussion darüber, wie mit diesem Vorschlag umgegangen werden soll. Ich finde, dass damit nun eine Basis für Verhandlungen vorliegt. Ohne solche Verhandlungen und ohne weitere Nachbesserungen zuzustimmen, halte ich aber für falsch. Und wer jetzt schon eine Zustimmung signalisiert, verbaut damit die Chance noch Veränderungen zu erreichen. Diese sind aber aus meiner Sicht notwendig.
In den nächsten Monaten muss der Bundestag darüber entscheiden, ob es in Ausnahmenfällen eine Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, geben darf und wenn ja, bei welchen Ausnahmefällen. Es geht dabei um die genetische Untersuchung von künstlich befruchteten Eizellen. Dies ist insbesondere für Frauen bzw. Paare von Bedeutung, die befürchten müssen, dass eine Erbkrankheit auf die Kinder weitergegeben wird. Darüber hinaus wäre aber auch denkbar, dass weitere Merkmale genetisch untersucht werden, z.B. das Geschlecht oder sonstige erbliche Veranlagungen. Letzteres will in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren aber niemand.
Heute vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Regelsätze von Arbeitslosengeld II sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für verfassungswidrig erklärt. Auch die neuen Berechnungen von der Bundesregierung verstoßen höchstwahrscheinlich wieder gegen die Verfassung, da wichtige Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils nicht beachtet wurden. Ausführlich wird dies z.B. in der fachliche Stellungnahme „Menschenwürde, Teilhabe und die scheinbare Objektivität von Zahlen“ des Frankfurter Arbeitskreises Armutsforschung beschrieben (siehe http://www.strengmann-kuhn.de/2010/12/10/menschenwurde-teilhabe-und-die-scheinbare-objektivitat-von-zahlen/). Im Folgenden werden die wesentlichen Gründe erläutert. Da die Bundesregierung auf ihren nicht verfassungskonformen Berechnungen beharrt hat, ist das Vermittlungsverfahren gescheitert.