Transparenz

Abgeordneten­entschädigung und sonstige Zahlungen
Mitgliedschaften

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Die Abgeordneten des Bundestages erhalten daher für ihr Mandat eine Abgeordnetenentschädigung, die Diät. Ihre Höhe wird vom Bundestag beschlossen und orientiert an der Höhe der Bezüge der einfachen Richter bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes.

Seit dem 01.07.2021 beträgt die Abgeordnetenentschädigung 10.012,89 Euro monatlich (brutto) und ist voll zu versteuern.
Zahlungen wie ein 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalte ich nicht.

Es ist mir wichtig, dass nicht nur meine Arbeit transparent ist. Sie als Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, was ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verdiene und ob ich darüber hinaus weitere Einkünfte habe.

Abgeordnetenpauschale

Neben der Abgeordnetenentschädigung erhalte ich zudem für Aufwendungen, die durch die Ausübung des Mandats entstehen, einen pauschalen steuerfreien Kostenersatz in Höhe von monatlich 4.560,59 Euro.
Das sind z.B.:

  • Zweitwohnung in Berlin
  • Miete, Einrichtung, und Betrieb der Wahlkreisbüros in Offenbach und Dietzenbach
  • Portokosten des Büros Berlin und Wahlkreisbüros
  • Tagungsgebühren, Hotel- und andere Kosten bei auswärtigen Terminen und Kongressen
  • Bewirtung von Gästen und Sitzungen
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen in meinem Wahlkreis

Persönliche Erklärung

Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt meiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter (§ 44a Absatz 1 Abgeordnetengesetz). 

Neben meinem Mandat übe ich keine entgeltlichen Tätigkeiten aus und habe daher neben der Abgeordnetenentschädigung und der Abgeordnetenpauschale keine weiteren Einkünfte.

Weitere Ausstattung

Personalbudget

Des Weiteren verfügen wir Abgeordneten über ein Budget um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen. Das Budget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet. Über sie laufen die Arbeitsverträge, die Auszahlung der Gehälter und die Meldungen bei den Sozialkassen für die Angestellten der Abgeordneten.

Das Budget beträgt monatlich 22.795 Euro (Arbeitgeberbrutto). 

Dieses Budget ist ausschließlich für Mitarbeitergehälter und deren Reisekosten vorgesehen. (Stand: 01.04.2021)

 

Büroausstattung

Alle Abgeordneten erhalten Büroräume in Berlin und eine angemessene Büroausstattung. Dazu gehören: 

Möbel, Computerarbeitsplätze, Internetzugang, Software, Telefone, Drucker

Zusätzlich dürfen sich Abgeordnete jährlich einen Betrag von höchstens 12.000 Euro für Büroausgaben erstatten lassen. Dazu gehören auch:

 Laptops, Tablets, Handys, Mobilfunk- und Festnetzverträge, Bücher, Abos

 

Fahrten in Berlin und Deutschland

Als Mitglied des Bundestages bekomme ich eine Netzkarte 1. Klasse der Bahn. Des Weiteren werden die Jahreskarte der Berliner Verkehrsbetriebe und etwaige Taxifahrten im Stadtgebiet erstattet.

Zudem wird ein Fahrdienst vom Deutschen Bundestag bereitgestellt. Diese ca. 120 Fahrzeuge stehen für Fahrten innerhalb des Berliner Stadtgebietes den Abgeordneten kostenlos zur Verfügung.

Altersentschädigung

Abgeordneten steht ein Anrecht auf Altersentschädigung (Rente) zu. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist das 67. Lebensjahr.

Die Höhe der Altersentschädigung beträgt nach dem ersten Jahr in Deutschen Bundestag 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. 

Der Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird nach 27 Mitgliedsjahren erreicht. 

 

                                                                           Mehr Informationen zur Abgeordnetenentschädigung gibt es auf:

                                                                https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/mdb_diaeten-214848

Mitgliedschaften

Treffen mit Interessenvertretungen

 Verbände spielen für mich in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik derzeit eine tragende Rolle. Sie bringen eine Vielzahl von Akteuren aus der Praxis zusammen und bilden deren Meinungen effizient ab. Viele Politiker gehen, wie ich, gezielt auf Verbände zu, weil sie sowohl die Interessen verschiedener Branchenakteure aber auch die praktischen Erfahrungen und Probleme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bündeln und auch potentielle Konfliktlinien in der Gesellschaft aufzeigen. Auf meiner Überblicksseite werden neben klassischen Lobbyisten auch Institutionen, Organisationen und Verbände mit aufgeführt, mit denen ich in der 20. Wahlperiode gesprochen habe. Hier geht es zur Übersicht.

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