Themen: Vorschlag zur Anhebung des Kurzarbeitergeldes, Aufruf Coronabonds, Auswertung Kleine Anfrage "Evaluation Qualifizierungschancengesatz", Video: Interview zum Thema Weiterbildung
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Wir schlagen vor, dass das Kurzarbeitergeld für geringe und mittlere Einkommen bis zu einem Nettoeinkommen von 2300 Euro erhöht wird. Den Höchstsatz von 90 Prozent erhalten Beschäftigte bis zu einem Nettoentgelt von 1.300 Euro. Wer wenig verdient, erhält im Vergleich zu heute ein höheres Kurzarbeitergeld und wird so vor Armut geschützt.
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n-tv berichtet über unser Autor*innenpapier:
Viele Betriebe stellen derzeit auf Kurzarbeit um. Wer vorher wenig verdient hat, steht jetzt mit noch weniger da. In einem ntv.de exklusiv vorliegenden Konzept fordern die Grünen deshalb ein nach Einkommen gestaffeltes Kurzarbeitergeld, das auf bis zu 90 Prozent des Nettolohns steigen soll.
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Wer Kurzarbeit macht, sollte nicht deswegen mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen.
Wir fordern deshalb Nachbesserungen beim Kurzarbeitergeld, um Beschäftigte mit geringen Einkommen vor Armut zu schützen, und legen dafür einen konkreten Vorschlag vor
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Über 130 grüne Abgeordnete aus Land, Bund und Europa appellieren an die Bundesregierung.
Um der COVID19-Epidemie in Europa zu begegnen, muss Europa gemeinsam handeln. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, mit den europäischen Partner in einen konstruktiven Austausch über gemeinsame europäische Anleihen zu gehen!
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Im Rahmen der Reihe "Dialog Erwachsenenbildung" des Arbeitsbereichs Erwachsenenbildung und Weiterbildung am Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung Goethe-Universität Frankfurt führte Dr Strengmann-Kuhn ein Expertengespräch mit Prof. Dr. Dieter Nickel zum breiten Feld der Erwachsenenbildung.
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Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität. Die Folgen, wie steigende Arbeitslosigkeit und zunehmende Kurzarbeit müssen auch weiterhin mit energischen Maßnahmen begleitet und für die Menschen sozial abgefedert werden. Dazu kommentiere ich die heutige Presseknferenz von Hubertus Heil anlässliche der monatlichen Arbeitsmarktberichterstattung.
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Insgesamt ist der Anstieg der geförderten Weiterbildung mit etwas über 10% eher gering. Eine deutliche Mehrnutzung von geförderter beruflicher Weiterbildung ist durch das Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetz bisher nicht festzustellen. Mehr gibt es in der Auswertung der kleinen Anfrage.
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Seit knapp einem Jahr fördert die Bundesagentur für Arbeit nicht nur Arbeitslose, sondern auch Beschäftigte mit Weiterbildung. Doch gab es bisher nur einen geringen Anstieg solcher Maßnahmen und Kurse. Mit einer kleinen Anfrage habe ich der Bundesregierung auf den Zahn gefühlt, wie die staatliche Unterstützung bisher von den Unternehmen und Arbeitnehmern genutzt wurde. Darüber berichtet der Tagesspiegel.
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Themen: Corona, Arbeitsversicherung vs. "Arbeit für morgen"-Gesetz, Arbeitsmarktpolitik, Grundeinkommen, Entlastung unterer Einkommen, Rentenbesteuerung u.a.
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Artikel im Heusenstämmer Stadtblättchen: Vor uns liegt ein Jahrzehnt der Veränderungen. Ob es Veränderungen zum Besseren oder Ver-änderungen zum Schlechteren werden, ist kein Zufall, sondern liegt an uns.
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Am 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Das Gesetz beabsichtigte eine bessere Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit. Jetzt soll die Beratung nicht mehr nur Arbeitslosen zur Verfügung stehen, sondern auch mehr Beschäftigten, um sie im digitalen Wandel vor drohendem Jobverlust zu bewahren. Unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße soll Weiterbildung ermöglicht und damit einfacher zugänglich werden. Es ist notwendig, die Wirkung der bestehenden gesetzlichen Regelungen regelmäßig zu beleuchten. Fragen, wie und ob die bestehenden Maßnahmen und Veränderungen des Qualifizierungschancengesetzes wirken, habe ich in einer kleinen Anfrage zusammengestellt.
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In der aktuellen Krise dürfen wir all jene nicht aus dem Blick verlieren, die am stärksten unter der aktuellen Situation leiden weil ihnen ein eigener Schutzraum fehlt. Die Menschen, die bereits wohnungslos sind oder denen die Wohnungslosigkeit unmittelbar droht und insbesondere Menschen, die bereits auf der Straße leben, brauchen jetzt mehr denn je unseren besonderen Schutz.
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Selbständige (ohne oder mit wenigen Beschäftigten), Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler, aber auch: abhängig Beschäftigte mit geringen Einkommen, Minijobber*innen und Eltern, die wegen fehlender Kinderbetreuung ihre Arbeitszeit und damit ihr Einkommen reduzieren müssen, brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe
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Ein Online-Artikel des hessischen Rundfunks berichtet darüber, wie sich das Coronavirus für arme Menschen in Hessen auswirkt. Ich fordere in dem Artikel ein Coronageld, eine Art befristetes Grundeinkommen.
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