Die Frage nach der Leistungsfähigkeit der geförderten privaten Altersvorsorge ist nach Auffassung der Fragesteller heute deutlich pessimistischer zu beantworten als bei der Einführung der Riester-Rente vor rund eineinhalb Jahrzehnten. Mit 16,7 Millionen abgeschlossenen Verträgen erreicht sie lediglich rund die Hälfte der Förderberechtigten. Ein großer Teil der Verträge ist zudem beitragsfrei gestellt, wird also nicht aktiv bespart. Nicht mehr als 6,7 Millionen Menschen sorgen gegenwärtig tatsächlich im Sinne des Riester-Konzepts vor und schöpfen somit den Zulageanspruch voll oder nahezu voll aus.
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Themen: Rechtsvereinfachung von Hartz IV, Aufstocker/ Armut trotz Erwerbstätigkeit, Grundsicherung von Unionsbürger*innen, Rente/Altersarmut, Sonstige Sozialpolitik, Verteilung von Geflüchteten in der EU, Fairer Handel/TTIP
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Am 28.04.2016 fand im Deutschen Bundestag eine Aktuelle Stunde zur Rente und Altersarmut statt.
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Die Erwerbsbiografien von Übersiedlerinnen und Übersiedlern sowie Flüchtlingen aus der DDR, die in der Bundesrepublik Deutschland lebten, wurden rentenversicherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bewertet und damit jenen originärer Bundesbürgerinnen und -bürger gleichgestellt: Den Betroffenen wurde eine fiktive westdeutsche Erwerbsbiografie zugeordnet, die sich an der ehemals ausgeübten beruflichen Tätigkeit in der DDR orientierte. Im Zuge der deutschen Einheit wurden die in den Rentenkonten der eingegliederten Übersiedlerinnen und Übersiedler sowie der Flüchtlinge enthaltenen Daten nach den Kriterien der Rentenüberleitung neu bewertet, was sehr oft mit einer deutlichen Rentenminderung verknüpft ist.
Der vorliegende Antrag behebt die darin enthaltenen Ungerechtigkeiten.
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Die Riester-Rente ist in ihrer bisherigen Form gescheitert. Die Annahmen der Jahrtausendwende haben sich als unrealistisch erwiesen. Einzig das Ziel der Beitragssatzstabilisierung konnte durch die Senkung des Rentenniveaus durchgesetzt und erreicht werden. Was der ersten Säule der Alterssicherung an Tragkraft verloren ging, konnte die ergänzende Vorsorge bisher nicht auffangen. Hier herrscht Handlungsbedarf, sowohl für die gesetzliche Rentenversicherung als auch für die Zusatzvorsorge. Hier herrscht Handlungsbedarf, sowohl für die gesetzliche Rentenversicherung als auch für die Zusatzvorsorge. Neben den in diesem Antrag geforderten Reformen zur dritten Säule ist es an der Zeit, neu über Beitragssatz und Rentenniveau zu diskutieren und die gesetzliche Rentenversicherung in ihrer Funktion als wesentliche Säule zu stärken.
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