Nach dem 5. Änderungsgesetz im vergangenen Jahr kommt jetzt das 6. Änderungsgesetz im Vierten Sozialgesetzbuch. Hintergrund ist das vom BMAS beauftragte Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“. Jetzt liegt also das zweite Gesetz zur Umsetzung der Vorschläge vor. Erneut handelt es sich um eine Sammlung von überwiegend kleinteiligen technischen Änderungen. Was die vielen kleinen Schritte angeht, zu einer bestmöglichen Optimierung des Meldeverfahrens im Rahmen der sozialen Sicherung zu gelangen, wie auch wieder im vorliegenden Gesetzentwurf, so sehen wir die Bestrebungen der Bundesregierung und der hier eingebundenen Akteure im Großen und Ganzen durchaus positiv ...
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Am 28.04.2016 fand im Deutschen Bundestag eine Aktuelle Stunde zur Rente und Altersarmut statt.
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Am heutigen Tag fand nach jahrelanger Vorarbeit die erste Lesung zur sogenannten Rechtsvereinfachung im SGB II im Bundestag statt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist eine verpasste Chance. Dabei wäre eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Grundsicherung gerade jetzt notwendiger denn je.
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Nach Schätzungen der BAG Wohnungslosenhilfe leben fast 40 000 Menschen auf der Straße, darunter Kinder und Jugendliche. Das ist eines reichen Landes wie Deutschland unwürdig. Ziel sollte es sein, dass niemand auf der Straße leben muss.
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Meine heutige Rede zum Arbeitsprogramm 2016 der EU-Kommission
Angesichts der aktuellen Herausforderungen in Europa und weltweit, brauchen wir mehr sozialen Zusammenhalt und Solidarität in Europäischen Union - zwischen den Staaten und zwischen den Menschen in der EU.
Wir brauchen also keine Kürzungen der Sozialleistungen in Europas, sondern wir brauchen mehr soziales Europa. Es ist wichtig, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und nicht zu schwächen. Das ist jetzt die eine zentrale Aufgabe.
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Gerade heute gab es in der FAZ eine Umfrage von Allensbach zu lesen, nach der die Menschen Existenzängste haben, und diese Existenzängste drücken sich in fehlender Wahlbeteiligung aus, drücken sich auch aus in 13 Prozent für die AfD; so gestern in der Umfrage von INSA nachzulesen. Die Menschen haben Angst, und der soziale Zusammenhalt ist bedroht. Dagegen müssen wir gemeinsam etwas tun.
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Die Strompreise gehen in die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze nicht ausreichend ein. Das Problem kann angegangen werden indem Ökologie und Soziales gemeinsam gedacht werden. Ideen wären zum Beispiel eine Pauschale für Stromkosten bei Hartz IV, da diese einen positiven Anreiz zur Senkung der Stromkosten setzen würde. Der Co2-Ausstoß muss außerdem ohnehin durch den Staat verteuert werden. Daraus enstehende Einnahmen können zugunsten niedriger und mittelerer Einkommen umverteilt werden.
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Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass Armut ein Problem in Deutschland ist. Die Grundsicherung aller Menschen ist ein Grundrecht. Doch wie bestimmen wir das Existenzminimum? Eine objektive Bestimmung des Existenzminimums gibt es nicht. Eine Festlegung muss durch den Deutschen Bundestag erfolgen.
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Die Rede zur zweiten Lesung des Antrags am 01.10.2015 "Armuts- und Reichtumsbericht qualifizieren und Armut bekämpfen" betonte erneut, wie wichtig es ist, dass die Bundesregierung - und nicht eine ausgelagerte Kommission darlegen muss, wie der Stand der Armut in Deutschland ist. Sie ist politisch verantwortlich und in der Pflicht Vorschläge zu machen, wie man Armut bekämpfen kann.
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In der heutigen Debatte geht es um die grundsätzliche Frage, in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Unsere Vorstellung von Gesellschaft ist: Niemand soll ausgegrenzt werden. Wir wollen selbstbestimmte Teilhabe für alle. Voraussetzung dafür ist eine Grundsicherung ohne Existenzängste und ohne soziale Ausgrenzung.
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